Kann das Pflegeappartement im Bedarfsfall selbst genutzt werden?
Ja, das Pflegeappartement kann im Bedarfsfall meistens selbst genutzt werden. In der Regel wird ein Bevorzugtes Belegungsrecht durch den Betreiber ausgegeben, somit hat man im Bedarfsfall Anrecht auf das nächst frei werdende Pflegeappartement.