Muss ich bei der Eigentümerversammlung persönlich anwesend sein?
Bei der Eigentümerversammlung ist eine persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. In der Eigentümerversammlung kann das Stimmrecht auch von einem bevollmächtigten Vertreter ausgeübt werden. Es besteht die Möglichkeit eine weisungsgebundene Vollmacht oder eine allgemeine Vollmacht zu erteilen. Bereits in der Einladung zur Eigentümerversammlung wird über die Tagesordnungspunkte informiert. Ein Beschluss kann nur zu diesen vorher bekannt gegebenen Tagesordnungspunkten gefasst werden.