Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die sich nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) regelt und entsprechend danach erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer ist folglich abhängig vom Bundesland, in dem sich der erworbene Grundbesitz befindet. Diese kann zwischen 3,5% (Bayern und Sachsen) und 6,5% (z.B. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland) der Bemessungsgrundlage betragen. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Rechtsverkehrssteuern die auf die Vornahme eines Rechtsgeschäftes (hier notarieller Grundstückskaufvertrag) anknüpfen.