Was ist ein Verwaltervertrag?
Ein Verwaltervertrag ist, der Vertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und dem von ihr bestellten WEG-Hausverwalter. Der Hausverwalter schließt einen Verwaltervertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Wohnungseigentümer stehen in keinem Vertragsverhältnis mit dem Hausverwalter. Im Verwaltervertrag werden die Pflichten und Rechte des Hausverwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft festgehalten. Ein Verwaltervertrag darf auf maximal 5 Jahre geschlossen werden.