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Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrages bei einer Pflegeimmobilie?

Nach Ablauf eines Pachtvertrags bei einer Pflegeimmobilie wird in der Regel die Verlängerungsoption gezogen. Sofern nach Ablauf des Pachtvertrags auch die Verlängerungsoptionen ausgelaufen sind, muss ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden, sofern die Dauer von 30 Jahren überschritten wird. Über ein Jahr vor Ablauf des Pachtvertrags oder der Verlängerungsoption wird in der Regel zwischen Pächter und Verpächter über den weiteren Fortgang beraten. Die Ausübung der Verlängerungsoption muss ein Jahr vor Ablauf des Pachtvertrags angezeigt werden.

Sollte es nach Ablauf des Pachtvertrags bzw. ca. 1 Jahr zuvor zu keiner Einigung zwischen Pächter und Verpächter kommen, hat der Verpächter die Möglichkeit sich nach einem neuen Pächter umzusehen.

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