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Wen kann ich in einer Eigentümerversammlung bevollmächtigen?

Wer in einer Eigentümerversammlung bevollmächtigt werden kann, wird in der Teilungserklärung geregelt. Sollte in der Teilungserklärung keine Regelung niedergeschrieben sein, gibt es keine Einschränkungen. Die unterschreibende Vollmacht muss bei der Eigentümerversammlung dem Hausverwalter im Original vorliegen.

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