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Wer übernimmt die Betriebskosten bei einer Pflegeimmobilie ?

Die Betriebskosten bei einer Pflegeimmobilie werden größtenteils durch den Betreiber übernommen. Welche Betriebskosten von wem bei einer Pflegeimmobilie übernommen wird, wird im Mietvertrag geregelt. Da hier ein gewerblicher Mietvertrag geschlossen wird, übernimmt bei der Pflegeimmobilie zumeist der Betreiber den Großteil der Betriebskosten. Zu den Betriebskosten zählen u.a.:

  • Wasser/Abwasser
  • Heizung und Schornsteinfeger
  • Straßenreinigung
  • Gartenpflege
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeister

Die Pachtverträge werden so gestaltet, dass der Betreiber für den Großteil der Betriebskosten verantwortlich ist und für diese auch aufkommen muss. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Betreiber z.B. Versicherung- oder Versorgungsverträge i.d R. direkt abschließt. Zumeist kann somit erreicht werden, dass lediglich ein oder zwei Positionen direkt vom Eigentümer getragen oder umgelegt werden müssen. 

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