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Wer übernimmt die Instandhaltung bei einer Pflegeimmobilie?

Die Instandhaltung bei einer Pflegeimmobilie wird in aller Regel zwischen dem Betreiber und der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt. Der Betreiber kümmert sich um die gesamte Instandhaltung im Objekt. Die Eigentümergemeinschaft ist für die Instandhaltung von Dach und Fach verantwortlich. Dach und Fach meint dabei zumeist die „äußere Hülle“ des Objektes, also das gesamte Dach, Fenster, Außenwände, Fassade, alle tragenden Wände, sowie in den Wänden verbaute Rohr- und Leitungsinstallationen. Hierfür bildet die Eigentümergemeinschaft eine entsprechende Instandhaltungsrücklage.

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