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Glossar

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauaufsichtsamts bescheinigt, dass die Räumlichkeiten einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen und baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind. Sie sind somit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauaufsichtsamts bescheinigt, dass die Räumlichkeiten einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen und baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind. Sie sind somit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen.

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