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Glossar

AfA

Die Abschreibung für Abnutzung, alternativ auch Absetzung genannt, gehört zum Einkommensteuerrecht. Dabei handelt es sich um eine in Prozentsätzen angegebene Wertminderung des Wirtschaftsgutes, in diesem Falle der Immobilie. In der Immobilienwirtschaft wird in die degressive sowie in die lineare Abnutzung unterschieden. Anschaffungs-, Wiederherstellungs- und Instandhaltungskosten können nach unterschiedlichen Grundsätzen abgesetzt werden. Die AfA verringert das steuerpflichtige Einkommen und somit auch die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer. Dabei wird der Anteil der Gebäudeherstellungskosten mit 2% á 50 Jahre linear abgeschrieben. Außenanlagen und Inventar werden linear über 15 Jahre abgeschrieben. Der Grundstücksanteil fällt nicht unter die Afa, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass hier keine Abnutzung stattfindet.

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AfA

Die Abschreibung für Abnutzung, alternativ auch Absetzung genannt, gehört zum Einkommensteuerrecht. Dabei handelt es sich um eine in Prozentsätzen angegebene Wertminderung des Wirtschaftsgutes, in diesem Falle der Immobilie. In der Immobilienwirtschaft wird in die degressive sowie in die lineare Abnutzung unterschieden. Anschaffungs-, Wiederherstellungs- und Instandhaltungskosten können nach unterschiedlichen Grundsätzen abgesetzt werden. Die AfA verringert das steuerpflichtige Einkommen und somit auch die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer. Dabei wird der Anteil der Gebäudeherstellungskosten mit 2% á 50 Jahre linear abgeschrieben. Außenanlagen und Inventar werden linear über 15 Jahre abgeschrieben. Der Grundstücksanteil fällt nicht unter die Afa, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass hier keine Abnutzung stattfindet.

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