
Glossar
Auflassung
Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken bzw. Immobilien. Eine Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll.
Auflassung
Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken bzw. Immobilien. Eine Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll.