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Glossar

Auflassung

Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken bzw. Immobilien. Eine Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll.

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Auflassung

Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken bzw. Immobilien. Eine Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll.

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