
Glossar
Auflassung
Als Auflassung wird die Einigung zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Käufer über den Eigentumswechsel bezeichnet. Das Grundstück muss als Rechtsobjekt vorhanden und zweifelsfrei definiert sein. Die Auflassung wird in der Regel in dem Grundstückskaufvertrag als solche erklärt und somit von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Sie ist die Voraussetzung zur Eigentumsübertragung, zur umgangssprachlichen Grundbuchumschreibung vom Veräußerer auf den Erwerber.
Auflassung
Als Auflassung wird die Einigung zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Käufer über den Eigentumswechsel bezeichnet. Das Grundstück muss als Rechtsobjekt vorhanden und zweifelsfrei definiert sein. Die Auflassung wird in der Regel in dem Grundstückskaufvertrag als solche erklärt und somit von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Sie ist die Voraussetzung zur Eigentumsübertragung, zur umgangssprachlichen Grundbuchumschreibung vom Veräußerer auf den Erwerber.