Glossar
Bauträger
Wie das Wort Bauträger formuliert, trägt dieser Unternehmer Zuständigkeit und Verantwortung für den Haus-/Wohnungsbau. Der Bauträger arbeitet auf eigene Rechnung und in seinem eigenen Namen. Er ist Grundstückseigentümer und der Käufer ist Ersterwerber. Rechtsgrundlage für seine Aktivitäten ist die Makler- und Bauträgerverordnung, die MaVB. Der Bauträger errichtet den Bau auf seinem eigenen Grundstück, im Gegensatz zu einem Generalunternehmer. Der Bauträger ist ein gewerbsmäßiger Bauherr und benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 34c GewO, der Gewerbeordnung.
Bauträger
Wie das Wort Bauträger formuliert, trägt dieser Unternehmer Zuständigkeit und Verantwortung für den Haus-/Wohnungsbau. Der Bauträger arbeitet auf eigene Rechnung und in seinem eigenen Namen. Er ist Grundstückseigentümer und der Käufer ist Ersterwerber. Rechtsgrundlage für seine Aktivitäten ist die Makler- und Bauträgerverordnung, die MaVB. Der Bauträger errichtet den Bau auf seinem eigenen Grundstück, im Gegensatz zu einem Generalunternehmer. Der Bauträger ist ein gewerbsmäßiger Bauherr und benötigt dazu eine Erlaubnis nach § 34c GewO, der Gewerbeordnung.