
Glossar
Courtage
Ein Makler erhält nach erfolgreicher Vermittlung von Immobilien eine Maklercourtage (Lohn eines Maklers). In Deutschland gilt für die Vermietung das „Bestellerprinzip“, d. h., wer den Makler bestellt, der soll ihn auch bezahlen. Die üblichen Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei 1-2 Nettokaltmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden jedoch 3-6 Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer fällig.
Courtage
Ein Makler erhält nach erfolgreicher Vermittlung von Immobilien eine Maklercourtage (Lohn eines Maklers). In Deutschland gilt für die Vermietung das „Bestellerprinzip“, d. h., wer den Makler bestellt, der soll ihn auch bezahlen. Die üblichen Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei 1-2 Nettokaltmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden jedoch 3-6 Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer fällig.