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Glossar

Eigentümergemeinschaft

Verbund aller Eigentümer, die ein Sondereigentum oder Teileigentum (bei Gewerbeflächen) an einem Objekt besitzen. Beim Kauf einer Immobilie erwerben zwar die Eigentümer das Recht auf ein Sondereigentum, müssen sich dennoch im Rahmen der Eigentümergemeinschaft an bestimmte Pflichten halten. Dies ist wichtig, um das Gemeinschaftseigentum gem. dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) zu verwalten. Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, gemeinsam die Kosten für Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums z. B. Renovierung von Dächern zu tragen. Für alle Kosten, die das Sondereigentum betreffen, ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

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Eigentümergemeinschaft

Verbund aller Eigentümer, die ein Sondereigentum oder Teileigentum (bei Gewerbeflächen) an einem Objekt besitzen. Beim Kauf einer Immobilie erwerben zwar die Eigentümer das Recht auf ein Sondereigentum, müssen sich dennoch im Rahmen der Eigentümergemeinschaft an bestimmte Pflichten halten. Dies ist wichtig, um das Gemeinschaftseigentum gem. dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) zu verwalten. Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, gemeinsam die Kosten für Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums z. B. Renovierung von Dächern zu tragen. Für alle Kosten, die das Sondereigentum betreffen, ist der Eigentümer selbst verantwortlich.

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