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Glossar

Erbschaftssteuer Grundbesitz

Rechtsgrundlage ist das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz, das ErbStG aus dem Jahre 1906. Auf dieser Grundlage wird auch der Eigentumsübergang von Grundbesitz anlässlich der Erbschaft besteuert. Bei der Besteuerung und Bewertung wird in das Ertrags-, das Sach- sowie in das Vergleichswertverfahren unterschieden und bei der Besteuerung in den unbebauten sowie in den bebauten Grundbesitz. Für das Bewertungsverfahren ist bei bebauten Grundstücken die Gebäudeart mitentscheidend.

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Erbschaftssteuer Grundbesitz

Rechtsgrundlage ist das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz, das ErbStG aus dem Jahre 1906. Auf dieser Grundlage wird auch der Eigentumsübergang von Grundbesitz anlässlich der Erbschaft besteuert. Bei der Besteuerung und Bewertung wird in das Ertrags-, das Sach- sowie in das Vergleichswertverfahren unterschieden und bei der Besteuerung in den unbebauten sowie in den bebauten Grundbesitz. Für das Bewertungsverfahren ist bei bebauten Grundstücken die Gebäudeart mitentscheidend.

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