
Glossar
Ertragswertverfahren
Seit der Gesetzesnovellierung im Jahre 2009 wird das Ertragswertverfahren bei der Bewertung von geerbten, geschenkten oder bebauten Grundstücken angewendet, wenn aus deren Nutzung ein Ertrag erzielt wird. Das gilt für Geschäfts-, für Mietwohn-, für gemischt genutzte sowie für spezielle Grundstücke wie Hotels, Parkhäuser oder große Logistikflächen. Das Ertragswertverfahren wird nahezu immer bei Renditeobjekten angewendet, wogegen Einfamilienhäuser fast immer dem Sachwertverfahren unterliegen.
Ertragswertverfahren
Seit der Gesetzesnovellierung im Jahre 2009 wird das Ertragswertverfahren bei der Bewertung von geerbten, geschenkten oder bebauten Grundstücken angewendet, wenn aus deren Nutzung ein Ertrag erzielt wird. Das gilt für Geschäfts-, für Mietwohn-, für gemischt genutzte sowie für spezielle Grundstücke wie Hotels, Parkhäuser oder große Logistikflächen. Das Ertragswertverfahren wird nahezu immer bei Renditeobjekten angewendet, wogegen Einfamilienhäuser fast immer dem Sachwertverfahren unterliegen.