
Glossar
Grundbuch
Zu den öffentlichen Registern beziehungsweise Verzeichnissen gehört das Grundbuch. Darin sind die Eigentumsverhältnisse über jedes einzelne Grundstück dokumentiert. Im Rahmen des Registerrechts wird das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt. Das Grundbuch gliedert sich in die Aufschrift als den allgemeinen Teil sowie in die Abteilungen I, II und III. In diesen drei Abteilungen sind die Eigentumsverhältnisse, die Lasten und Beschränkungen sowie die Grundpfandrechte und Grundbesicherungen eingetragen.
Grundbuch
Zu den öffentlichen Registern beziehungsweise Verzeichnissen gehört das Grundbuch. Darin sind die Eigentumsverhältnisse über jedes einzelne Grundstück dokumentiert. Im Rahmen des Registerrechts wird das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt. Das Grundbuch gliedert sich in die Aufschrift als den allgemeinen Teil sowie in die Abteilungen I, II und III. In diesen drei Abteilungen sind die Eigentumsverhältnisse, die Lasten und Beschränkungen sowie die Grundpfandrechte und Grundbesicherungen eingetragen.