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Glossar

Grundsteuer

Mit der Grundsteuer wird das Grundstückseigentum besteuert. Unterschieden wird in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche sowie in die Grundsteuer B für alle anderen bebauten sowie unbebauten Grundstücke. Zu den wichtigen Berechnungsgrundlagen gehören der Einheitswert des Grundstückes, die Grundsteuermesszahl sowie der örtliche Hebesatz der Gemeinde. Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Gemeindesteuern. Sie wird von den Kommunen erhoben und fließt ihnen direkt sowie ungekürzt zu. Das deutschlandweit einheitliche Grundsteuerrecht gilt seit dem Jahre 1938.

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Grundsteuer

Mit der Grundsteuer wird das Grundstückseigentum besteuert. Unterschieden wird in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche sowie in die Grundsteuer B für alle anderen bebauten sowie unbebauten Grundstücke. Zu den wichtigen Berechnungsgrundlagen gehören der Einheitswert des Grundstückes, die Grundsteuermesszahl sowie der örtliche Hebesatz der Gemeinde. Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Gemeindesteuern. Sie wird von den Kommunen erhoben und fließt ihnen direkt sowie ungekürzt zu. Das deutschlandweit einheitliche Grundsteuerrecht gilt seit dem Jahre 1938.

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