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Glossar

Heimaufsicht

Das Heimgesetz, kurz HeimG aus dem Jahre 1975, wird als ehemaliges Bundesgesetz heutzutage bundesweit durch die einzelnen Ländergesetze ersetzt. Grundlage für diesen Wechsel war die Föderalismusreform aus Mitte der 2000er Jahre. Im Jahre 2014 war der Freistaat Thüringen das letzte Bundesland, das diese Neuerung des HeimG umgesetzt hat. Die mit der Heimaufsicht befasste Behörde wird umgangssprachlich als Heimaufsicht bezeichnet. Zu solchen Behörden gehören, abhängig von der Länderstruktur: die Landkreise, kreisfreien Städte, Bezirksämter oder die Landesbehörde so wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen.

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Heimaufsicht

Das Heimgesetz, kurz HeimG aus dem Jahre 1975, wird als ehemaliges Bundesgesetz heutzutage bundesweit durch die einzelnen Ländergesetze ersetzt. Grundlage für diesen Wechsel war die Föderalismusreform aus Mitte der 2000er Jahre. Im Jahre 2014 war der Freistaat Thüringen das letzte Bundesland, das diese Neuerung des HeimG umgesetzt hat. Die mit der Heimaufsicht befasste Behörde wird umgangssprachlich als Heimaufsicht bezeichnet. Zu solchen Behörden gehören, abhängig von der Länderstruktur: die Landkreise, kreisfreien Städte, Bezirksämter oder die Landesbehörde so wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Niedersachsen.

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