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Glossar

Instandhaltungsrücklage

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet und von der professionellen Hausverwaltung bewirtschaftet. Die Rücklagenzuführung erfolgt in Raten über die monatliche Hausgeldzahlung. Als unverbindlicher Richtwert gilt für Eigentumswohnungen ein Betrag zwischen 10 und 15 EUR je Quadratmeter als Jahressumme. Aus dem Rücklagenbestand werden die laufenden Instandhaltungen für das Gemeinschaftseigentum finanziert, also für alles mit Ausnahme des Sondereigentums jedes einzelnen Wohnungseigentümers. Bei Pflegeimmobilie fällt diese Instandhaltungsrücklage deutlich geringer aus, da der Betreiber zumeist für einen Teil der Instandhaltung verantwortlich ist. Beim Eigentümerwechsel gehen die bis dahin angesammelten Anteile an der Instandhaltungsrücklage auf den neuen Eigentümer über.

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Instandhaltungsrücklage

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet und von der professionellen Hausverwaltung bewirtschaftet. Die Rücklagenzuführung erfolgt in Raten über die monatliche Hausgeldzahlung. Als unverbindlicher Richtwert gilt für Eigentumswohnungen ein Betrag zwischen 10 und 15 EUR je Quadratmeter als Jahressumme. Aus dem Rücklagenbestand werden die laufenden Instandhaltungen für das Gemeinschaftseigentum finanziert, also für alles mit Ausnahme des Sondereigentums jedes einzelnen Wohnungseigentümers. Bei Pflegeimmobilie fällt diese Instandhaltungsrücklage deutlich geringer aus, da der Betreiber zumeist für einen Teil der Instandhaltung verantwortlich ist. Beim Eigentümerwechsel gehen die bis dahin angesammelten Anteile an der Instandhaltungsrücklage auf den neuen Eigentümer über.

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