
Glossar
Kaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein sogenanntes Verpflichtungsgeschäft. Das wird durch das Erfüllungsgeschäft sowie durch die Hinweise und Anmerkungen des beurkundenden Notars ergänzt. Der Grundstückskaufvertrag muss zu seiner Wirksamkeit notariell beglaubigt und in die Urkundenrolle des Notars eingetragen werden. Verkäufer und Käufer müssen persönlich erscheinen; entweder gemeinsam bei einem Notar ihrer Wahl oder getrennt jeder bei seinem eigenen Notar. Zum Erfüllungsgeschäft gehören die Auflassungserklärung sowie der anschließende Auflassungsantrag.
Kaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein sogenanntes Verpflichtungsgeschäft. Das wird durch das Erfüllungsgeschäft sowie durch die Hinweise und Anmerkungen des beurkundenden Notars ergänzt. Der Grundstückskaufvertrag muss zu seiner Wirksamkeit notariell beglaubigt und in die Urkundenrolle des Notars eingetragen werden. Verkäufer und Käufer müssen persönlich erscheinen; entweder gemeinsam bei einem Notar ihrer Wahl oder getrennt jeder bei seinem eigenen Notar. Zum Erfüllungsgeschäft gehören die Auflassungserklärung sowie der anschließende Auflassungsantrag.