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Glossar

Notar

Der Notar wird nach der Bundesnotarordnung, der BNotO bei einer Altersgrenze von 70 Jahren auf Lebenszeit bestellt. Seine Hauptaufgabe sind die Beglaubigung und die Beurkundung von Verträgen sowie Rechtsgeschäften. Dazu gehört auch der Immobilienkaufvertrag. Der muss zu seiner Wirksamkeit von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Dazu müssen Verkäufer und Käufer persönlich entweder gemeinsam bei einem oder jeder bei seinem eigenen Notar anwesend sein. Der Vertrag wird vorgelesen, genehmigt und unterschrieben, kurz ‚v. g. u‘.

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Notar

Der Notar wird nach der Bundesnotarordnung, der BNotO bei einer Altersgrenze von 70 Jahren auf Lebenszeit bestellt. Seine Hauptaufgabe sind die Beglaubigung und die Beurkundung von Verträgen sowie Rechtsgeschäften. Dazu gehört auch der Immobilienkaufvertrag. Der muss zu seiner Wirksamkeit von einem öffentlich bestellten Notar beurkundet werden. Dazu müssen Verkäufer und Käufer persönlich entweder gemeinsam bei einem oder jeder bei seinem eigenen Notar anwesend sein. Der Vertrag wird vorgelesen, genehmigt und unterschrieben, kurz ‚v. g. u‘.

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