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Glossar

Sachwertverfahren

Rechtsgrundlage für das Sachwertverfahren bei der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, die ImmoWertV. Das Sachwertverfahren wird zur Bewertung von bebauten Grundstücken als Grundlage zur Berechnung von Erbschafts- und von Schenkungssteuer angewendet. Als Sachwert wird der Gebrauchswert von Grundstücken sowie von Immobilien bezeichnet, und zwar losgelöst von der inflationären Geldschwankung. Der Sachwert und das Ermittlungsverfahren unterscheiden sich deutlich vom Marktwert sowie vom Ertragswert.

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Sachwertverfahren

Rechtsgrundlage für das Sachwertverfahren bei der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, die ImmoWertV. Das Sachwertverfahren wird zur Bewertung von bebauten Grundstücken als Grundlage zur Berechnung von Erbschafts- und von Schenkungssteuer angewendet. Als Sachwert wird der Gebrauchswert von Grundstücken sowie von Immobilien bezeichnet, und zwar losgelöst von der inflationären Geldschwankung. Der Sachwert und das Ermittlungsverfahren unterscheiden sich deutlich vom Marktwert sowie vom Ertragswert.

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