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Glossar

Teilungserklärung

Rechtsgrundlage für diesen Begriff ist § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes WEG. Der Grundstückseigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt die Aufteilung des Grundstückes in Miteigentumsanteile. Die gliedern sich in das Sondereigentum als Alleineigentum der einzelnen Wohnungseigentümer für ihre Eigentumswohnung sowie in das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken vorgesehenen Räumen. Grundlage für die Teilungserklärung, die notariell beurkunden werden muss, ist der Teilungsplan für Grundstück und Immobilie. Teilungserklärung und dazugehörige Urkunden sowie Dokumente werden beim Grundbuchamt hinterlegt.

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Teilungserklärung

Rechtsgrundlage für diesen Begriff ist § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes WEG. Der Grundstückseigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt die Aufteilung des Grundstückes in Miteigentumsanteile. Die gliedern sich in das Sondereigentum als Alleineigentum der einzelnen Wohnungseigentümer für ihre Eigentumswohnung sowie in das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken vorgesehenen Räumen. Grundlage für die Teilungserklärung, die notariell beurkunden werden muss, ist der Teilungsplan für Grundstück und Immobilie. Teilungserklärung und dazugehörige Urkunden sowie Dokumente werden beim Grundbuchamt hinterlegt.

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