
Glossar
Vergleichswertverfahren
Nach § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV wird beim Vergleichswertverfahren der Immobilienmarktwert aus dem Vergleich von tatsächlichen Kaufpreisen anderer Grundstücke ermittelt. Kriterien wie Nutzung, Lage, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt sowie die allgemeine Beschaffenheit der Grundstücke müssen mit dem zu bewertenden Grundstück durch eine weitestgehende Übereinstimmung vergleichbar sein. Unterschieden wird in das Vergleichsfaktor- und das Vergleichspreisverfahren. Die Mikrolage mit Einwohnern, Lärm und Infrastruktur sowie die Ausstattung und der subjektive Eindruck werden beim Vergleichsverfahren ebenfalls hinzugezogen.
Vergleichswertverfahren
Nach § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV wird beim Vergleichswertverfahren der Immobilienmarktwert aus dem Vergleich von tatsächlichen Kaufpreisen anderer Grundstücke ermittelt. Kriterien wie Nutzung, Lage, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt sowie die allgemeine Beschaffenheit der Grundstücke müssen mit dem zu bewertenden Grundstück durch eine weitestgehende Übereinstimmung vergleichbar sein. Unterschieden wird in das Vergleichsfaktor- und das Vergleichspreisverfahren. Die Mikrolage mit Einwohnern, Lärm und Infrastruktur sowie die Ausstattung und der subjektive Eindruck werden beim Vergleichsverfahren ebenfalls hinzugezogen.