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Glossar

Verweisurkunde

Sie ist ein eigenes Dokument, das im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung eines Immobilien-/ Grundstückskaufvertrages erstellt wird. Darin werden sämtliche Informationen sowie Unterlagen zusammengestellt, die im direkten sowie mittelbaren Zusammenhang mit dem Beurkundungsvorgang stehen. Im Gegensatz zum Vertrag selbst wird die Verweisurkunde weder vorgelesen noch genehmigt oder unterschrieben. Sie ist ein Vertragsbestandteil und wird den Vertragsparteien zusammen mit dem Vertrag spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zugestellt.

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Verweisurkunde

Sie ist ein eigenes Dokument, das im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung eines Immobilien-/ Grundstückskaufvertrages erstellt wird. Darin werden sämtliche Informationen sowie Unterlagen zusammengestellt, die im direkten sowie mittelbaren Zusammenhang mit dem Beurkundungsvorgang stehen. Im Gegensatz zum Vertrag selbst wird die Verweisurkunde weder vorgelesen noch genehmigt oder unterschrieben. Sie ist ein Vertragsbestandteil und wird den Vertragsparteien zusammen mit dem Vertrag spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zugestellt.

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