
Glossar
Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG ist sie die Gemeinschaft aller Teil- und Wohnungseigentümer an einer Wohnungseigentumsanlage. Sie kann als eine Zwangsgemeinschaft bezeichnet werden, weil jeder Wohnungseigentümer kraft Gesetzes der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört. Voraussetzung zur Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Eintragung sämtlicher Eigentumsrechte in das Grundbuch. Bis es soweit ist, handelt es sich um eine ‚werdende‘ Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG ist sie die Gemeinschaft aller Teil- und Wohnungseigentümer an einer Wohnungseigentumsanlage. Sie kann als eine Zwangsgemeinschaft bezeichnet werden, weil jeder Wohnungseigentümer kraft Gesetzes der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört. Voraussetzung zur Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Eintragung sämtlicher Eigentumsrechte in das Grundbuch. Bis es soweit ist, handelt es sich um eine ‚werdende‘ Wohnungseigentümergemeinschaft.