Erfahrungen & Bewertungen zu Deutsche Anlage und Sachwert Investitionen GmbH Jetzt beraten lassen:
 0511-16 90 80 70
 Kontaktformular öffnen
© monticellllo / Fotolia

Glossar

Wohnungseigentümerversammlung

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG ist die Wohnungseigentümerversammlung das Beschlussgremium aller Wohnungseigentümer. Deren Rechte und Pflichten sind in den §§ 23 – 25 WEG näher geregelt. Organisiert und abgewickelt wird die Versammlung üblicherweise von der Hausverwaltung. Abhängig von der Zahl an Wohnungseigentümern und der Größe der Wohnanlage wird die Wohnungseigentümerversammlung mit Wirkung nach außen durch einen von ihr eingesetzten Vorstand oder Beirat vertreten. Der ist gegenüber der Wohnungseigentümerversammlung rechenschaftspflichtig, ebenso wie die Hausverwaltung als Vertragspartner.

Zurück

Wohnungseigentümerversammlung

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG ist die Wohnungseigentümerversammlung das Beschlussgremium aller Wohnungseigentümer. Deren Rechte und Pflichten sind in den §§ 23 – 25 WEG näher geregelt. Organisiert und abgewickelt wird die Versammlung üblicherweise von der Hausverwaltung. Abhängig von der Zahl an Wohnungseigentümern und der Größe der Wohnanlage wird die Wohnungseigentümerversammlung mit Wirkung nach außen durch einen von ihr eingesetzten Vorstand oder Beirat vertreten. Der ist gegenüber der Wohnungseigentümerversammlung rechenschaftspflichtig, ebenso wie die Hausverwaltung als Vertragspartner.

Zurück