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AfA wird erhöht!

Immobilien Recht Gesetzte
© Daniel Jędzura / Fotolia

Die Abschreibung von neuen Wohnimmobilien wird ab Januar 2023 beschleunigt.

Die Maßnahme soll für ab 01/23 fertiggestellte Wohnimmobilien gelten. Dafür wird der AfA-Satz für die Abschreibung von Wohnimmobilien von zwei auf drei Prozent erhöht.

Die an klimafreundliches Bauen gekoppelte Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau wird weiter fortgeführt. Für vier Jahre können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen sind der Baustandard des Energieeffizienz-Hauses 40 sowie Baukosten bis 4.800 € pro qm.

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