Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen
Wer in den 90er Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann noch in der heutigen Zeit von lukrativen Zinssätzen profitieren. Deshalb halten viele Anleger an diesen Verträgen fest. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof Sparern, die den Bausparvertrag vor allem als Geldanlage nutzen, einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Laut dem aktuellen BGH-Urteil dürfen Bausparkassen ab jetzt sehr gut verzinste Bausparverträge kündigen. In dem Verfahren ging es vor allem um drei spezielle Verträge, doch das Urteil wurde grundsätzlich gegen die Sparer entschieden. Ein Bausparvertrag sei darauf ausgelegt, dass die Anleger nach einer Ansparphase ein verhältnismäßig günstiges Darlehen aufnehmen können. Sollte der Vertrag über mehrere Jahre als reine Geldanlage genutzt werden, verstoße das gegen den Sinn der Bausparidee. Wenn ein Anleger den zustehenden Bausparkredit nicht nutze, darf von der Bausparkasse nach 10 Jahren gekündigt werden.