Erfahrungen & Bewertungen zu Deutsche Anlage und Sachwert Investitionen GmbH Jetzt beraten lassen:
 0511-16 90 80 70
 Kontaktformular öffnen

Das neue Steuergesetz beschließt Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Immobilien Recht Gesetzte
© Daniel Jędzura / Fotolia

Der Staat belohnt Anträge die für den Bau von Mietwohnungen zwischen 2016 und 2018 gestellt werden mit einer Sonderabschreibung von bis zu 35 Prozent in den ersten 3 Jahren. 

Am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett das entsprechende Steueränderungsgesetz beschlossen. 

Der neue § 7b EStG sieht vor, dass Bauherren von Mietwohnungsneubauten zeitlich befristet in ausgewiesenen Förderungsgebieten eine Sonderabschreibung nutzen können.

Ein Förderungsgebiet könnte in einer Gemeinde sein, wo die Mietstufen IV bis VI beträgt und das Mietenniveau mindestens 5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch in Regionen mit Kappungsgrenzen oder wo die Mietpreisbremse gilt, könnten beispielsweise zu den Förderungsgebieten zählen.

Im ersten Jahr der Herstellung oder der Anschaffung sowie im darauf folgenden Jahr dürfen jeweils 10 Prozent neben der regulären AfA von 2 Prozent p.a. geltend gemacht werden. Im dritten Jahr sind es noch 9 Prozent die steuerlich berücksichtig werden. Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zählen für die Bemessungsgrundlage. Berücksichtigt werden jedoch maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. 

 

Zurück

Kontakt

Ihre Kontaktdaten

 

 

Datenschutz*
+49 (511) 16 90 80 70
info@dasinvest.de
+49 (511) 16 90 80 79