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Degressive AfA ab 01.10.2023

Haus Geld Finanzen
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Die degressive Abschreibung (AfA) für den Wohnungsbau wird für einen Zeitraum von sechs Jahren eingeführt, beginnend ab einem Effizienzstandard von 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober 2023. Die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize wurden vom Bundeskabinett gebilligt.

Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen Investoren sechs Prozent der Baukosten für Wohngebäude steuerlich abschreiben können, ohne Begrenzungen, vorausgesetzt, der Effizienzstandard liegt bei 55 oder besser. Dies gilt für alle Projekte, die ab dem 1. Oktober 2023 mit dem Bau beginnen.

Degressive AfA befristet bis 2030

Degressive AfA – Konditionen im Überblick:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwerts steuerlich geltend gemacht werden.
  • Beispielrechnung: Bei 200.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 12.000 Euro (sechs Prozent von 200.000), im zweiten Jahr 11.280 Euro (200.000 Euro abzüglich der 12.000 Euro vom ersten Jahr = 188.000 Euro Restwert).
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
  • Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Die Verabschiedung im Bundestag ist bisher für den 10.11.2023 geplant.

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