Erfahrungen & Bewertungen zu Deutsche Anlage und Sachwert Investitionen GmbH Jetzt beraten lassen:
 0511-16 90 80 70
 Kontaktformular öffnen

Entlastung für Angehörige

Pflegeimmobilie
© Peter Atkins / Fotolia

Der Bundesrat hat entschieden, dass künftig Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 € an den Pflegekosten beteiligt werden, wenn die Pflegebedürftigen die Kosten nicht alleine tragen können. Dadurch entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 21.600 € netto p.a.

Das gleiche gilt für Eltern von volljährigen Kindern, die z.B. wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind. Diese Grenze gilt pro Elternteil.

Zurück

Kontakt

Ihre Kontaktdaten

 

 

Datenschutz*
+49 (511) 16 90 80 70
info@dasinvest.de
+49 (511) 16 90 80 79