Entlastung für Angehörige
Der Bundesrat hat entschieden, dass künftig Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 € an den Pflegekosten beteiligt werden, wenn die Pflegebedürftigen die Kosten nicht alleine tragen können. Dadurch entfällt die bisherige Einkommensgrenze von 21.600 € netto p.a.
Das gleiche gilt für Eltern von volljährigen Kindern, die z.B. wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind. Diese Grenze gilt pro Elternteil.