Ferienwohnungen bald im Wohngebiet zulässig?
In einer Lesung hat der Bundestag am letzten Freitag erstmals über eventuelle Änderungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung debattiert. Einer der Inhalte war, dass Kommunen Ferienwohnungen in Wohngebieten genehmigen könnten.
Laut der geplanten Neuregelung sollen Ferienwohnungen nicht zu störenden Gewerbebetrieben bzw. sonstigen Gewerbebetrieben gehören. Somit dürften in Zukunft Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten als Ausnahme zugelassen werden. Sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, seien Ferienwohnungen in Kern- oder Mischgebieten generell zulässig.
Die Zweckentfremdungsgesetze der einzelnen Länder sollen von der Neuregelung nicht betroffen sein. Weiterhin sei es mit entsprechenden Regelungen für Kommunen zulässig, eine Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu untersagen. Bereits heute ist es möglich, dass touristisch geprägte Gemeinden die Begründung von Teileigentum nach WEG unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen.