Grunderwerbsteuer abschreiben
Für den Käufer einer Immobilie fallen gewisse Nebenkosten an. Darunter fällt auch die Grunderwerbsteuer. Die Höhe wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt, indem sich die Immobilie befindet. Die Spanne reicht momentan von 3,5% bis 6% des Kaufpreises. Um die Grunderwerbsteuer bei der Steuer geltend zu machen, dürfen Sie die gekaufte Immobilie nicht ausschließlich als Eigenheim nutzen.
In folgenden Fällen können Sie die Grunderwerbsteuer absetzen:
Fall 1: Betriebliche Nutzung der Immobilie
Beim Kauf einer Immobilie für betriebliche Zwecke. Die Grunderwerbsteuer können Sie den Betriebsausgaben zuordnen.
Fall 2: Vermietung der Immobilie (teilweise oder komplett)
Als Vermieter können Sie die Grunderwerbsteuer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Diese gehören zu den Kaufnebenkosten, die Sie nicht auf einmal als Werbungskosten absetzen dürfen. Sie werden vielmehr zusammen mit dem Immobilienpreis über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sollten Sie die Immobilie teilweise bewohnen und währenddessen teils vermieten, müssen Sie den Kaufpreis mitsamt der Grunderwerbsteuer flächenmäßig aufteilen. Sie können nur den Teil abschreiben, der auf den vermieteten Anteil der Grundfläche fällt.