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Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht gekippt

Pachtvertrag
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Die Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. In Westdeutschland ist die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig. Am heutigen Tag wurde in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelung zur Einheitsbewertung von Grundvermögen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt. Es wurde eine Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung gesetzt.

Über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die Besteuerung von Grundstücken auf Basis der Einheitswerte im Westen von 1964 richteten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Werte in den neuen Bundesländern gehen sogar auf das Jahr 1935 zurück. Die dem Gericht vorgelegten Fälle kamen nur aus den westlichen Bundesländern, daher bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. Die Situation in den neuen Bundesländern ist aber vergleichbar.

In Deutschland wird für mehr als 35 Millionen Grundstücke die Grundsteuer erhoben und steht den Kommunen zu. Im Jahr bringt die Grundsteuer den Kommunen etwa 14 Milliarden Euro ein. Je nach Art von Grundstück und Immobilie kann es nach einer Neuregelung zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast kommen. Eigentümer sowie Mieter sind betroffen, da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden kann.

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