Vermieter können Fahrtkosten steuerlich absetzen
Im Regelfall können Vermieter Ihre Fahrtkosten zu Ihren Vermietungsobjekten geltend machen. Die Fahrtkosten fallen unter die sogenannten Werbungskosten und können mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro gefahren Kilometer steuerlich abgesetzt werden.
Ein Unterschied liegt vor, wenn das Vermietungsobjekt für den Vermieter zu seiner regelmäßigen Tätigkeitsstätte zählt. In diesem Fall würde die etwas ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) anzuwenden sein.
Grundsätzlich ist aber jeder gefahrene Kilometer abziehbar, da im Regelfall ein Vermieter sein Vermietungsobjekt nicht arbeitstäglich aufsucht.